Wenn man sich mit dem Thema Familie beschäftigt, sollte man diese Bezeichnungen kennen:
Adoptiveltern
- – Erwachsene, die ein Kind rechtlich annehmen und als ihr eigenes aufziehen.
- – Adoption kann auf verschiedene Weise erfolgen (einschließlich nationaler oder internationaler Adoptionen sowie in verschiedenen Formen).
Alleinerziehend
- – Eine Person, die allein für die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder verantwortlich ist, ohne Unterstützung eines Partners.
- – Alleinerziehende können aus verschiedenen Gründen allein sein, einschließlich Trennung, Scheidung, Tod oder bewusster Entscheidung, ohne Partner zu leben.
Fernbeziehung
- – Partner leben an verschiedenen Orten, oft weit voneinander entfernt.
- – Kommunikation erfolgt oft über Telefon, Internet oder Briefe.
- – Herausfordernd aufgrund der räumlichen Distanz, erfordert Vertrauen und Engagement.
Gleichgeschlechtliche Ehe
- – Eine rechtliche Vereinigung zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts.
- – Bietet denselben rechtlichen Schutz und die gleichen Rechte wie eine heterosexuelle Ehe.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
- – Ähnlich einer Ehe, aber möglicherweise mit unterschiedlichen rechtlichen Rechten und Verpflichtungen je nach Land oder Region.
- – Kann als Alternative zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare dienen, denen die Ehe nicht zur Verfügung steht.
Großfamilie
- – Mehrere Generationen, die unter einem Dach leben.
- – Enge Bindungen zwischen Großeltern, Eltern und Kindern.
- – Gemeinsame Verantwortung für Haushalt und Erziehung.
Kleinfamilie
- – Besteht aus Eltern und ihren Kindern.
- – Häufig in urbanen Gebieten anzutreffen.
- – Entscheidungen werden meist von den Eltern getroffen.
Nichteheliche gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft
- – Eine informelle Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts, die nicht verheiratet sind.
- – Die Partner teilen möglicherweise einen Haushalt, Finanzen und Verantwortlichkeiten, haben aber keine rechtliche Bindung wie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- – Paar lebt zusammen, ist aber nicht verheiratet.
- – Gemeinsamer Haushalt und Verantwortung, aber keine rechtliche Verbindung.
- – Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, rechtliche Angelegenheiten sind jedoch unabhängig.
Patchworkfamilie (Stieffamilie)
- – Entsteht, wenn ein oder beide Elternteile Kinder aus früheren Beziehungen mit in die neue Partnerschaft bringen.
- – Verschiedene Eltern, Kinder und möglicherweise Stiefgeschwister leben zusammen.
- – Es erfordert oft Anpassung und Integration der verschiedenen Familienmitglieder.
Pflegeeltern
- – Erwachsene, die vorübergehend oder dauerhaft die Verantwortung für Kinder übernehmen, deren leibliche Eltern aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, für sie zu sorgen.
- – Pflegeeltern bieten Liebe, Pflege und Unterstützung für die ihnen anvertrauten Kinder.
Witwer/Witwe
- – Eine Person, die ihren Ehepartner durch Tod verloren hat.
- – Sie können allein leben oder später in eine neue Beziehung eingehen.