Familienmodelle

Wenn man sich mit dem Thema Familie beschäftigt, sollte man diese Bezeichnungen kennen:

Adoptiveltern
  • – Erwachsene, die ein Kind rechtlich annehmen und als ihr eigenes aufziehen.
  • – Adoption kann auf verschiedene Weise erfolgen (einschließlich nationaler oder internationaler Adoptionen sowie in verschiedenen Formen).
Alleinerziehend
  • – Eine Person, die allein für die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder verantwortlich ist, ohne Unterstützung eines Partners.
  • – Alleinerziehende können aus verschiedenen Gründen allein sein, einschließlich Trennung, Scheidung, Tod oder bewusster Entscheidung, ohne Partner zu leben.
Fernbeziehung
  • – Partner leben an verschiedenen Orten, oft weit voneinander entfernt.
  • – Kommunikation erfolgt oft über Telefon, Internet oder Briefe.
  • – Herausfordernd aufgrund der räumlichen Distanz, erfordert Vertrauen und Engagement.
Gleichgeschlechtliche Ehe
  • – Eine rechtliche Vereinigung zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts.
  • – Bietet denselben rechtlichen Schutz und die gleichen Rechte wie eine heterosexuelle Ehe.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
  • – Ähnlich einer Ehe, aber möglicherweise mit unterschiedlichen rechtlichen Rechten und Verpflichtungen je nach Land oder Region.
  • – Kann als Alternative zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare dienen, denen die Ehe nicht zur Verfügung steht.
Großfamilie
  • – Mehrere Generationen, die unter einem Dach leben.
  • – Enge Bindungen zwischen Großeltern, Eltern und Kindern.
  • – Gemeinsame Verantwortung für Haushalt und Erziehung.
Kleinfamilie
  • – Besteht aus Eltern und ihren Kindern.
  • – Häufig in urbanen Gebieten anzutreffen.
  • – Entscheidungen werden meist von den Eltern getroffen.
Nichteheliche gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft
  • – Eine informelle Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts, die nicht verheiratet sind.
  • – Die Partner teilen möglicherweise einen Haushalt, Finanzen und Verantwortlichkeiten, haben aber keine rechtliche Bindung wie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • – Paar lebt zusammen, ist aber nicht verheiratet.
  • – Gemeinsamer Haushalt und Verantwortung, aber keine rechtliche Verbindung.
  • – Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, rechtliche Angelegenheiten sind jedoch unabhängig.
Patchworkfamilie (Stieffamilie)
  • – Entsteht, wenn ein oder beide Elternteile Kinder aus früheren Beziehungen mit in die neue Partnerschaft bringen.
  • – Verschiedene Eltern, Kinder und möglicherweise Stiefgeschwister leben zusammen.
  • – Es erfordert oft Anpassung und Integration der verschiedenen Familienmitglieder.
Pflegeeltern
  • – Erwachsene, die vorübergehend oder dauerhaft die Verantwortung für Kinder übernehmen, deren leibliche Eltern aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, für sie zu sorgen.
  • – Pflegeeltern bieten Liebe, Pflege und Unterstützung für die ihnen anvertrauten Kinder.
Witwer/Witwe
  • – Eine Person, die ihren Ehepartner durch Tod verloren hat.
  • – Sie können allein leben oder später in eine neue Beziehung eingehen.